Wir rufen alle Akteur:innen aus Praxis, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft dazu auf, sich an der Debatte zur Weiterentwicklung des § 22 Abs. 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zu beteiligen und einen gemeinsamen Unterstützerstandpunkt zu entwickeln.
„Erziehung, Bildung und Betreuung“ werden im SGB VIII als Basis des gesetzlichen Förderauftrags der Kindertageseinrichtungen und -pflege definiert. Diese Formulierung bildet die rechtliche Grundlage für die Kita-Gesetze der Länder, die pädagogische Praxis, die Qualitätsentwicklung und die fachliche Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung in Deutschland.
Änderungsbedarf zeigte sich durch die fachliche Expertise – erstellt im Auftrag des pfv und unter dem Titel „Rethinking frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung“ veröffentlicht: die aktuelle Gesetzesfassung spiegelt nicht hinreichend wider, was pädagogische Qualität und ein zeitgemäßes Bildungsverständnis im frühkindlichen Bereich ausmachen.
Ziel ist es, den Förderauftrag klarer zu konturieren, die rechtliche Verbindlichkeit der Bildungsdimension zu stärken und den pädagogischen Förderauftrag konsequent am Entwicklungsstand des Kindes auszurichten. Dies würde zur fachlichen Orientierung beitragen, Qualitätsentwicklung stärken und politische sowie gesellschaftliche Anerkennung für frühkindliche Bildung als einen eigenständigen Bildungsort fördern.
Lesen Sie hier den aktuellen Formulierungsvorschlag:
(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes und sichert das Kindeswohl. Die Förderung geht grundsätzlich vom Kind aus, Basis ist eine gelingende pädagogische Beziehung und orientiert sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes und berücksichtigt seine ethnische Herkunft. Erziehung entwickelt und unterstützt Mündigkeit und Autonomie, greift das Erlernen von Werten und Regeln auf, fördert die Anerkennung von Vielfalt und stärkt die Achtung vor der Natur. Bildung wird ermöglicht durch Spiel und einer alltagsintegrierten Förderung, die die Selbstentfaltung des Kindes, die Erschließung der Umwelt, die Aneignung von Kenntnissen und Erfahrungen, die Sprachkompetenz und die Teilhabe an Kultur unterstützt sowie zur bewussten Auseinandersetzung mit diesen Lebensdimensionen und mit den eigenen Erfahrungen anregt. Die Betreuung sorgt für das Wohlbefinden des Kindes, sichert die Versorgung und schützt vor Gefährdung sowie Schädigungen jeglicher Art.
Angesichts aktueller Herausforderungen in der pädagogischen Praxis – zur Fachkräftesituation, heterogene Lebenslagen von Familien, steigende Herausforderungen an inklusives und kultursensibles Arbeiten – braucht es unserer Einschätzung nach eine rechtlich robuste Grundlage, die diesen Anforderungen gerecht wird.
Daher laden wir alle Verbände, Fachinstitutionen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Kita-Träger, Elternvertretungen sowie politische Entscheidungsträger:innen ein, sich diesem Unterstützeraufruf anzuschließen. Gemeinsam soll ein breites zivilgesellschaftliches und fachpolitisches Netzwerk entstehen, das die Überarbeitung des § 22 Abs. 3 SGB VIII auf die politische Agenda bringt und die Diskussion mit konstruktiven Vorschlägen u.a. im Gesetzgebungsprozess zur Einführung des Kita-Qualitätssentwicklungsgesetzes (QEG) begleitet.
Tragen Sie sich in die Liste der Unterstützer:innen ein und sprechen Sie darüber….
Pressemitteilung vom 13.02.2026
Foto: Ch. Zabel/pfv
