30 Jahre Kinderrechtskonvention

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention; Convention on the Rights of the Child) wurde am 20.11.1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Am 02.09.1990 ist das Übereinkommen völkerrechtlich in Kraft getreten. Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) zählt zu den am meisten unterzeichneten Menschenrechtsverträgen. Zentrale Aussage der KRK ist die Anerkennung von Kindern als Trägern von Menschenrechten, und dass der Staat in all seinem Handeln das Interesse von Kindern beziehungsweise des individuell betroffenen Kindes zu berücksichtigen hat.

Dass dies in Deutschland bisher keineswegs für alle Kinder realisiert ist, meinen auch die Kinder, ihre Eltern sowie die Fachkräfte der INA-Kita Neue Steinmetzstraße in Berlin. Die Kinder haben sich intensiv mit den Kinderrechten auseinander gesetzt und ihre Meinung lautstark auf der Straße zum Ausdruck gebracht: „Wir haben Rechte – UN-Kinderrechtskonvention 20. November“ war das Haupttransparent, das jedoch von vielen individuell gestalteten Plakaten präzisiert wurde: „Das Recht auf Bildung! Frühkindliche Bildung ermöglicht einen guten Start in die Schule“ – ein Grundsatz, dem nur zugestimmt werden kann. Mit dem Zusatz: „weltweit wird 1/3 der Kinder zurückgelassen“ werden die Vertragsstaaten und die Politik auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Auf vielen Plakaten z. B.: „19 Millionen Kinderarbeiter*innen sind jünger als 11 Jahre“, „Schutz vor (sexueller) Gewalt“, „Schutz vor Krieg“ wird formuliert, wo weltweit gegen die KRK verstoßen wird. Ein engagierter Vater forderte auf seinem Plakat: „Echte Kinderrechte – auch für die Jüngsten“.

Das Wohl der Kinder stand bei dieser Demo im Mittelpunkt und die Beteiligten konnten das Argument mancher Politiker*innen im Zuge der Debatte ‚Kinderrechte ins Grundgesetz‘ nicht nachvollziehen, die meinen, dass die Stärkung der Kinderrechte eine Schwächung der Elternrechte bedeutet.
Kinderrechte richten sich schließlich nicht gegen Eltern, sondern fordern vielmehr den Staat auf zu handeln im Sinne der KRK, so eine engagierte Mutter. Eine Verankerung im Grundgesetz ist deshalb für sie unstrittig. Diese Forderung unterstützt auch der pfv als Fachverband und setzt sich u. a. im Rahmen seines Engagements im Netzwerk Kinderrechte dafür ein.  Dort wurde der den Staatenbericht (der Bundesregierung) ergänzende Bericht der Zivilgesellschaft erstellt und auch der zweite Kinderrechtereport zu dem 2.700 Kinder in Deutschland befragt wurden. Dieser Bericht wurde am 20.11.2019 BM Dr. Franziska Giffey übergeben.