Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe: Stellungnahme des pfv zum Referentenentwurf

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) erarbeitete im Rahmen seiner Reform der Kinder- und Jugendhilfe einen „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG)“. Zur Fassung vom 23.03.2026 hat der Vorstand des Pestalozzi-Fröbel-Verbands eine Stellungnahme übermittelt:

Stellungnahme des Vorstands des pfv zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes
zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Bearbeitungsstand 23.3.2026)

Bisher ist die Diskussion um die „große Lösung“ für die Eingliederungshilfe aller Kinder und
Jugendlichen und die Umsetzung des Ziels einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zumeist
ohne Berücksichtigung des größten und für das Aufwachsen aller Kinder wichtigsten Bereichs
der Kinder- und Jugendhilfe, die Kindertagesbetreuung, geführt worden. Das ist aus Sicht des
pfv ein grundsätzlicher Mangel, da die Regelung in § 22 a Abs. 4 SGB VIII, die mit dem Kinder-
und Jugendstärkungsgesetz 2021 in Kraft trat, zwar die grundsätzliche Richtung beschreibt, eine hinreichende Regelung der Rahmenbedingung für die Umsetzung einer stär-
ker inklusiven Kindertagesbetreuung jedoch nicht erfolgte. Insofern ist es grundsätzlich be-
grüßenswert, dass in dem Referentenentwurf die Kindertagesbetreuung für den Bereich der
Hilfen für Kinder mit Behinderungen und der Hilfen zur Erziehung berücksichtigt worden ist.
Wie dieses Thema berücksichtigt wird, bleibt aber zu unserem Bedauern weit hinter den Er-
wartungen und Erfordernissen zurück und führt leider nicht zu einer Stärkung der Entwicklung
hin zu einer inklusiven Kindertagesbetreuung.

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme des pfv.

Shopping Basket