Start der Initiative der Verbände für eine zeitgemäße und kindzentrierte Weiterentwicklung des § 22,3 SGB VIII

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Am 2. September hat das Bundeskabinett den Entwurf für das KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz beschlossen. Damit beginnt nun das weitere Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag und im Bundesrat.

Aus diesem aktuellen Anlass möchten wir die gemeinsame Erklärung zur zeitgemäßen und kindzentrierten Weiterentwicklung des § 22 Abs. 3 SGB VIII zur Kenntnis geben. Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Institutionen setzen sich dafür ein, den gesetzlichen Förderauftrag der Kindertagesbetreuung an die fachlichen, gesellschaftlichen und kinderrechtlichen Anforderungen unserer Zeit anzupassen und im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Rechte, Bedürfnisse und Perspektiven der Kinder sowie die Bedeutung von pädagogischer Beziehung, Spiel, Partizipation, Inklusion und Kindeswohl.

Die gemeinsame Erklärung versteht sich als Impuls für die anstehende parlamentarische Beratung sowie Befassung auf Länderebene und lädt weitere Akteurinnen und Akteure ein, die Initiative zu unterstützen.

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Pressemitteilung

Berlin, 02.09.2026. Zahlreiche Verbände, Organisationen und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung haben sich zu einer gemeinsamen Initiative zusammengeschlossen, um eine Weiterentwicklung des § 22 Abs. 3 SGB VIII anzustoßen. Ziel ist es, die fachlich, gesellschaftlich und kinderrechtlich bereits heute existierenden Anforderungen angemessen in dem bundesgesetzlichen Förderauftrag der Kindertagesbetreuung abzubilden.

Die Initiatoren betonen: Kindertageseinrichtungen sind Bildungsorte, Orte der Inklusion, der sozialen Teilhabe und der frühen Demokratiebildung. Gleichzeitig haben sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse über gelingende Bildungs- und Entwicklungsprozesse erheblich weiterentwickelt. Der bestehende gesetzliche Förderauftrag bildet diese Entwicklungen bislang nur unzureichend ab. Die Initiative spricht sich deshalb ausdrücklich dafür aus, die bewährte Trias von Erziehung, Bildung und Betreuung als Grundlage des Förderauftrags beizubehalten, diese jedoch fachlich zu präzisieren und stärker an den Rechten und Bedürfnissen von Kindern auszurichten.

Im Mittelpunkt der vorgeschlagenen Weiterentwicklung des Förderauftrages steht das Kind. Die Förderung soll noch deutlicher von den individuellen Entwicklungs-, Bildungs- und Teilhabebedürfnissen, Interessen und Lebenslagen der Kinder ausgehen. Zugleich werden wesentliche Gelingenselemente frühkindlicher Bildung in Form einer Qualitätspräzisierung ausdrücklich gesetzlich verankert. Dazu gehören insbesondere tragfähige pädagogische Beziehungen, die Bedeutung des kindlichen Spiels als zentrales Lernsetting, Partizipation sowie die konsequente Orientierung am Kindeswohl.

(…) Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung

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Initiative der Verbände – Pestalozzi-Fröbel-Verband und Der Paritätische Brandenburg

Gemeinsame Erklärung zur zeitgemäßen und kindzentrierten
Weiterentwicklung des § 22 Abs. 3 SGB VIII

Als unterzeichnende Verbände, Organisationen und Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe, Vertreter:innen der Gewerkschaften, Familienbildung und Wissenschaft

setzen wir uns für eine zeitgemäße und konsequent kindzentrierte Weiterentwicklung des Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrages der Kita ein und fordern, die gesetzliche Grundlage in § 22 Abs. 3 SGB VIII anzupassen.

Die gesellschaftlichen Anforderungen an frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung haben sich in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt und damit verändert. Kindertageseinrichtungen sind heute zentrale Orte für Bildung, Teilhabe, Inklusion, Kinderschutz und soziale Gerechtigkeit. Gleichzeitig zeigen aktuelle fachwissenschaftliche Erkenntnisse deutlich, wie bedeutsam Beziehungsgestaltung, Partizipation, Spiel, individuelle Förderung und die Orientierung an den Rechten des Kindes für gelingende Bildungs- und Entwicklungsprozesse sind.

Die derzeitige gesetzliche Ausgestaltung des Förderauftrags nach § 22 Abs. 3 SGB VIII bildet diese Entwicklungen aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen nicht mehr ausreichend ab. Daher fordern wir eine gesetzliche Weiterentwicklung, die den aktuellen fachlichen, gesellschaftlichen und kinderrechtlichen Anforderungen entspricht.

Es ist sinnvoll, die in der bisherigen Regelung eingeführten Begriffe Erziehung, Bildung und Betreuung als Trias des Förderauftrags beizubehalten, weil es nicht um eine grundsätzliche Neuausrichtung des Bereichs der Kindertagesbetreuung bzw. dessen Auftrag geht, sondern um eine Präzisierung dessen, was für die pädagogische Arbeit und die Gestaltung dieser Leistung der Kinder- und Jugendhilfe maßgeblich ist.

Erziehung ist als interpersonelles und soziales Geschehen zu verstehen, das lebensaltersensibel und kontextgebunden erfolgt. Damit verbunden sind die auf gesellschaftliche Normen und den jeweiligen Herausforderungen basierenden Fragen des Kindes verknüpft, die mit dem Recht des Kindes entsprechend § 1 SGB VIII und mit der anzustrebenden Mündigkeit und Autonomie übereinstimmt.

Der Bildungsbegriff in der frühkindlichen Bildung wird als Doppelstruktur von Welt-Konstruktion und Selbst-Konstruktion gedacht. Daher ist Bildung in der frühen Kindheit weniger als Konstruktion durch Dritte allein denn als Antwortgeschehen zu verstehen, über welches sich das Kind gleichermaßen in Bezug zu sich selbst und zu seinem Gegenüber setzt. Das geschieht altersentsprechend oftmals im Spiel. Daher ist das Spiel für die Kindertagesbetreuung entscheidendes Instrument und Grundlage zugleich.  

Daher setzen sich die unterzeichnenden Organisationen dafür ein,

  • die Rechte, Bedürfnisse und Perspektiven von Kindern konsequent in den Mittelpunkt des Förderauftrags zu stellen,
  • die Trias und damit ihre einzelnen Begriffe gesetzlich klarer zu verankern,
  • die Bedeutung von Beziehung, Spiel, Partizipation und Inklusion ausdrücklich hervorzuheben,
  • Fachkräften, Trägern und Ländern eine zukunftsorientierte fachliche Orientierung zu geben sowie
  • die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung bundesweit zu stärken.

Eine Modernisierung des § 22 Abs. 3 SGB VIII ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, um frühkindliche Bildung nachhaltig zu stärken und den gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit angemessen zu begegnen.

Wir, die Initiatoren der Initiative, laden weitere Verbände, Träger, wissenschaftliche Einrichtungen, Fachorganisationen sowie Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe ein, sich dieser Initiative anzuschließen und die gemeinsame Forderung zu unterstützen. Denn eine starke Kindertagesbetreuung braucht einen gesetzlichen Auftrag, der sich konsequent an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungspotenzialen von Kindern orientiert.

Den vollständigen Formulierungsvorschlag finden Sie im Anschluss.

Ansprechpartner

Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.
Bettina Stobbe
Tel 030 – 23 63 9000
stobbe@pfv.info  
Der Paritätische, Landesverband Brandenburg e. V.
Stefan Manthei
Tel 0331 284 97 22
stefan.manthei@paritaet-brb.de  

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Unterzeichnende Organisationen

AWO Bundesverband e.V.

Bundeselternvertretung KiTa

Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V.

Das Bundesnetzwerk Fortbildung und Beratung in der Frühpädagogik

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Institut für soziale Arbeit e.V.

komba gewerkschaft

Landesverband Sozialpädagogischer Fachkräfte Berlin e.V.

Verband Kita-Fachkräfte Bayern

Verband für Kitafachkräfte NRW

Die aktuelle Liste aller Unterstützer:innen finden Sie hier:

www.pfv.info – oder direkt zur Unterstützerliste (auf nuudel)

Sie können sich ebenfalls eintragen, wenn Sie die Initiative unterstützen möchten.

Zum Download: Gemeinsame Erklärung samt Vorschlag des pfv zur Präzisierung des Bildung-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags der Kindertagesbetreuung

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