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29. Juli 2026 – Der Pestalozzi-Fröbel-Verband erhielt die Möglichkeit zur Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf und verbindet seine Bewertung mit einigen Änderungsvorschlägen.
Der pfv begrüßt grundsätzlich die Ziele, die mit dem Referentenentwurf eines KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG) verfolgt werden. Sie knüpfen an dem schon seit längeren von den Ländern, den Spitzenverbänden und dem Bund verfolgten Prozess zur Entwicklung bundesweit vergleichbarer Qualitätsstandards an, die einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern leisten sollen.
Die Gesetzesbegründung beschreibt die wissenschaftlichen Grundlagen und die Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung überzeugend und nachvollziehbar. Der pfv sieht jedoch an mehreren Stellen eine Diskrepanz zwischen den fachlich überzeugenden Zielsetzungen der Gesetzesbegründung und ihrer normativen Umsetzungim Gesetz.
Zugleich bleibt der Entwurf in wesentlichen Punkten hinter den fachlichen Erkenntnissen des
Qualitätsentwicklungsprozesses von Bund und Ländern sowie den Empfehlungen des Kompendiums „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland“ (AG Frühe Bildung, 2024) zurück.
Lesen Sie hier die vollständige pfv-Stellungnahme.

An dieser Stelle möchten wir Sie auf die Initiative der Verbände aufmerksam machen:
Gemeinsame Erklärung zur zeitgemäßen und kindzentrierten Weiterentwicklung des § 22 Abs. 3 SGB VIII
Als unterzeichnende Verbände, Organisationen und Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe, Vertreter:innen der Gewerkschaften, Familienbildung und Wissenschaft
setzen wir uns für eine zeitgemäße und konsequent kindzentrierte Weiterentwicklung des Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrages der Kita ein und fordern, die gesetzliche Grundlage in § 22 Abs. 3 SGB VIII anzupassen.
Die gesellschaftlichen Anforderungen an frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung haben sich in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt und damit verändert. Kindertageseinrichtungen sind heute zentrale Orte für Bildung, Teilhabe, Inklusion, Kinderschutz und soziale Gerechtigkeit. Gleichzeitig zeigen aktuelle fachwissenschaftliche Erkenntnisse deutlich, wie bedeutsam Beziehungsgestaltung, Partizipation, Spiel, individuelle Förderung und die Orientierung an den Rechten des Kindes für gelingende Bildungs- und Entwicklungsprozesse sind.
Die derzeitige gesetzliche Ausgestaltung des Förderauftrags nach § 22 Abs. 3 SGB VIII bildet diese Entwicklungen aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen nicht mehr ausreichend ab. Daher fordern wir eine gesetzliche Weiterentwicklung, die den aktuellen fachlichen, gesellschaftlichen und kinderrechtlichen Anforderungen entspricht.
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Lesen Sie die vollständige gemeinsame Erklärung der Verbände zur Initiative zur Modernisierung des §22,3 SGB VIII
Möchten Sie die Initiative unterstützen?
Tragen Sie sich in die Liste der Unterstützer:innen ein und sprechen Sie darüber….
