pfv startet Unterstützeraufruf zur Schärfung des Kita-Auftrags

PRESSEMITTEILUNG vom 15.02.2026

Kita: Zeitgemäßes Bildungsverständnis verankern!

Gesetzlichen Auftrag der Kitas kindorientiert weiterentwickeln

Der Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. (pfv), Fachverband für Kindheit und Bildung, ruft alle
Akteur:innen aus Praxis, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft dazu auf, sich an der Debatte zur Weiterentwicklung des Kita-Auftrages (§ 22 Abs. 3 des SGB VIII) zu beteiligen und einen gemeinsamen Unterstützerstandpunkt zu entwickeln.

Warum ist diese Anpassung jetzt notwendig?

  • Der Förderauftrag in Kindertageseinrichtungen ist in Forschung und Praxis vielfältig reflektiert, doch im Gesetz fehlt bislang eine klare, kindzentrierte, zeitgemäße normativ-rechtliche Grundlage.
  • Eine präzisere gesetzliche Formulierung würde zur fachlichen Orientierung beitragen, Qualitätsentwicklung stärken und politische sowie gesellschaftliche Anerkennung für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung als einen eigenständigen Bildungsort fördern.
  • Angesichts aktueller Herausforderungen in der pädagogischen Praxis – zur Fachkräftesituation, heterogene Lebenslagen von Familien, steigende Herausforderungen an inklusives und kultursensibles Arbeiten – braucht es eine präzisierte rechtliche Grundlage, die diesen Anforderungen gerecht wird.

Appell an Unterstützer:innen

Der pfv lädt alle Verbände, Fachinstitutionen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Kita-Träger,
Elternvertretungen sowie politische Entscheidungsträger:innen ein, sich diesem Unterstützeraufruf anzuschließen. Gemeinsam soll ein breites zivilgesellschaftliches und fachpolitisches Netzwerk entstehen, das die Überarbeitung des § 22 Abs. 3 SGB VIII auf die politische Agenda bringt und die Diskussion mit konstruktiven Vorschlägen u.a. im Gesetzgebungsprozess zur Einführung des Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) begleitet.

Hier finden Sie alle Informationen zum Unterstützeraufruf

Hintergrundinformation

Der gesetzliche Förderauftrag für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege enthält in
§ 22 Abs. 3 SGB VIII die zentrale Definition von „Erziehung, Bildung und Betreuung“ für die Kindertagesbetreuung. Diese Formulierung bildet die rechtliche Grundlage für die Kita-Gesetze der Länder, die pädagogische Praxis für Kitas und Horte, Qualitätsentwicklung und die fachliche Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung in Deutschland. 

In seiner fachlichen Expertise „Rethinking frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung“ hat der pfv gezeigt, dass diese gesetzliche Definition in der aktuellen Fassung nicht hinreichend widerspiegelt, was pädagogische Qualität und ein zeitgemäßes Bildungsverständnis im frühkindlichen Bereich ausmachen. Ziel ist es, den Förderauftrag klarer zu konturieren, die rechtliche Verbindlichkeit der Bildungsdimension zu stärken und den pädagogischen Förderauftrag konsequent dadurch zu stärken, dass auch der Erziehungs- und Betreuungsauftrag konkretisiert wird und sich am Entwicklungsstand des Kindes auszurichten hat. 

Der pfv-Vorschlag für eine Überarbeitung des Absatzes greift genau diese fachwissenschaftlichen und rechtlichen Impulse auf: Er benennt die Förderung als ganzheitliche Aufgabe, die sich an sozial-emotionaler, körperlicher und geistiger Entwicklung orientiert, die Selbstentfaltung des Kindes stärkt, Vielfalt anerkennt und Teilhabe an Bildung ermöglicht. Zentral ist dabei, dass der pädagogische Auftrag durch Spiel, entwicklungsspezifische Förderung und kultursensible Teilhabe für qualifizierte Bildungsprozesse sorgt und sie mit guter Betreuung und einer auf den individuellen Entwicklungsstand des Kindes ausgerichteten Erziehung verbindet. 

Pressemitteilung zum Download

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