Gleichwertige Lebensverhältnisse sind erklärtes politisches Handlungsziel unseres Grundgesetzes.
Der Bund darf sich deshalb nicht aus seiner Verantwortung zurückziehen. Investitionen in die heranwachsende Generation legen den Grundstein für die Zukunft. Eine gute und bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung stärkt unsere Gesellschaft.

Der Auftrag von Kindertageseinrichtungen ist nach dem Achten Sozialgesetzbuch geregelt und damit im Rahmen der öffentlichen Fürsorge verortet. Kitas sollen eine ganzheitliche Bildung, Betreuung und Erziehung bieten, die auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingeht. Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu begleiten.
Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.