UNSERE THEMEN

Rethinking frühkindliche "Erziehung, Bildung und Betreuung" - Expertise

Die vom pfv in Auftrag gegebene Expertise beleuchtet kritisch die Trias „Erziehung, Bildung und Betreuung“.

Der Begriff der „Notbetreuung“ während der Corona-Pandemie offenbart, wie schnell Kindertages-einrichtungen und schulischer Ganztag auf historisch überholte Pfade ihrer Entwicklung zurückgeführt und von ihren pädagogischen Aufgaben entbunden werden konnten. Gefragt wird danach, wie das in den letzten Jahren errungene Verständnis frühkindlicher Bildung und Erziehung nachhaltig sichtbar gemacht und damit die Bedeutung eines „erweiterten Bildungsverständnisses“ in der Gesellschaft verankert werden kann.

Die Expertise offenbart, wie anhaltend in den letzten Jahrzehnten auch auf internationaler Ebene an wissenschaftlichen Konzeptionen von frühkindlicher Bildung gearbeitet wurde. Die jüngste Vergangenheit hat dennoch gezeigt, wie in Zeiten multipler Umbrüche und Krisen zentrale Aufgaben pädagogischer Institutionen aus den Augen verloren werden. Daher ist es von großer Bedeutung, das Aufgabenspektrum der Bildung in der Kinder- und Jugendhilfe rechtlich besser als bisher abzusichern. Denn Kindertageseinrichtungen tragen als zentrale Infrastruktur eine große Verantwortung für das Aufwachsen junger Kinder.

Ina Kaul, Peter Cloos, Stephanie Simon und Werner Thole eröffnen hier einen multiperspektivischen Blick auf den Begriff der Bildung in der frühen Kindheit in seiner gesellschafts- und bildungspolitischen Komplexität. Sie entwerfen eine erweiterte und zukunftsgerichtete Auffassung von Bildung – die sowohl theoretisch gesättigt ist als auch offen den Diskurs des sozialen Wandels in einer pluralen Gesellschaft aufgreift.

Diese Arbeiten wurden ergänzt durch die Rechtsexpertise von Johannes Münder, der einen ersten Vorschlag für eine stärkere Konturierung von Bildung im Kontext des Achten Sozialgesetzbuchs unterbreitet.

Die Expertise: Rethinking frühkindliche „Erziehung, Bildung und Betreuung“. Fachwissenschaftliche und rechtliche Vermessungen zum Bildungsanspruch in der Kindertagesbetreuung ist jetzt erschienen und kann beim Verlag Beltz/Juventa sowie über den pfv-Shop bestellt werden.

pfv schlägt Neuformulierung des § 22 Abs. 3 SGB VIII vor

Februar 2024
Mit diesem Vorschlag möchte der pfv die Fachdiskussion zur Weiterentwicklung des Bildungsauftrags für die Kindertageseinrichtungen anregen und auf eine gesetzliche Weiterentwicklung hinwirken:

Vorschlag des pfv zur Weiterentwicklung des Bildungsauftrags für die Kindertageseinrichtungen (Download)

 

Aktueller Stand:
Der Formulierungsvorschlag des pfv wurde weiterentwickelt. Lesen Sie hier den aktuellen Stand:

(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes und sichert das Kindeswohl. Die Förderung geht grundsätzlich vom Kind aus, Basis ist eine gelingende pädagogische Beziehung und orientiert sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes und berücksichtigt seine ethnische Herkunft. Erziehung entwickelt und unterstützt Mündigkeit und Autonomie, greift das Erlernen von Werten und Regeln auf, fördert die Anerkennung von Vielfalt und stärkt die Achtung vor der Natur. Bildung wird ermöglicht durch Spiel und einer alltagsintegrierten Förderung, die die Selbstentfaltung des Kindes, die Erschließung der Umwelt, die Aneignung von Kenntnissen und Erfahrungen, die Sprachkompetenz und die Teilhabe an Kultur unterstützt sowie zur bewussten Auseinandersetzung mit diesen Lebensdimensionen und mit den eigenen Erfahrungen anregt. Die Betreuung sorgt für das Wohlbefinden des Kindes, sichert die Versorgung und schützt vor Gefährdung sowie Schädigungen jeglicher Art.